Strassentunnels                                    

Kommt es im Tunnel zum Unfall und bricht Feuer aus, kann richtiges Verhalten Leben retten.
Weil oft sogar Sekunden entscheidend sind, muss man wissen, was zu tun ist.

Die Grafik zeigt die Mindestanforderungen bezüglich der Sicherheitseinrichtungen in Strassentunnels von mehr als 500 m Länge. Diese wurden von der Europäischen Kommission in Brüssel definiert, um die
Sicherheitsstandards innerhalb der Europäischen Union (EU) zu harmonisieren.
Die Schweiz war gemäss dem Bundesamt für Strassen (Astra) an der Definierung dieser Vorgaben in den zuständigen Gremien im Rahmen des bilateralen Austausches beteiligt. Dementsprechend sind diese
Mindestanforderungen auch für die Schweizer Strassentunnels über 500 m verbindlich.
Entsprechende Termine sind noch nicht definiert.


Übersicht der Sicherheitseinrichtrungen

       



Die wichtigsten der vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen sind:

A - Belüftungssysteme
B - Tunnelbeleuchtung
C - Verkehrsüberwachung
D - Verkehrsradio
E - Notausgänge
F - Pannenbuchten
G - Notrufeinrichtung

 

A - Belüftungssysteme

Im Brandfall können die Belüftungssysteme entweder Rauch absaugen oder einseitig ableiten. Im letzteren Fall sollte man entgegen dem Luftstrom zum nächsten Notausgang gehen.

 

B - Tunnelbeleuchtung

Beleuchtungssysteme ermöglichen eine schnelle Anpassung des menschlichen Auges an die
reduzierten Sichtverhältnisse in Tunnels.
Notausgänge und -einrichtungen sind mit
ständigen Notbeleuchtungen ausgerüstet.

C - Verkehrsüberwachung

Wenn aus dem Tunnel ein Notruf abgegeben wird, erscheinen die von der Kamera in dem entsprechenden Tunnelabschnitt aufgenom-men Bilder automatisch auf den Monitoren in den Tunnelzentralen.

D - Verkehrsradio

Hinweistafeln geben die Frequenz für Verkehrs-informationen an. Vor Einfahrten in den Tunnel die Frequenz einstellen, Meldungen hören und eventuelle Anweisungen befolgen.

 

E - Notausgänge

Signalisiert durch spezielle Zeichen und Leuchten. Bei Feuer ist das Fahrzeug sofort zu verlassen. Dem mit der Notbeleuchtung angezeigten Fluchtweg zum Notausgang folgen. Diese haben brandsichere und rauchdichte Türen.

F - Pannenbuchten

In regelmässigen Abständen sind
Standstreifen oder Pannenbuchten eingerichtet. Pannen-
buchten verfügen über Notrufeinrichtungen.

G - Notrufeinrichtung

Notrufeinrichtungen sind in regelmässigem Abstand vorhanden.
Sie verfügen über Notruftelefone,
Feuerlöscher sowie Alarmknöpfe, die mit der Zentrale verbunden sind.

 

Bei Einfahrt

• Verkehrszeichen und Signale beachten.
• Auf den Hinweistafeln angegebenen
   Radiosender hören.
• Abblendlicht einschalten. Sonnenbrille abnehmen.
• Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.
• In Gegenverkehrstunnels nicht überholen.
• Nicht wenden oder rückwärts fahren. Nur bei Notfällen anhalten.

       

Bei Brand

Wenn das eigene Fahrzeug brennt, wenn möglich aus dem      Tunnel fahren.
• Falls das Wegfahren unmöglich ist, an den Fahrbahnrand              fahren, Motor abschalten und Fahrzeug verlassen.
• Über Notruf Hilfe anfordern.
• Wenn möglich, Brand mit verfügbarem Feuerlöscher löschen.
• Wenn möglich, erste Hilfe für Verletzte leisten.
• Unverzüglich zu einem Notausgang gehen.

 

 

 
           
Bei Stau

• Warnblinkanlage einschalten.
• Abstand zum vorderen Fahrzeug einhalten, auch wenn    langsam gefahren wird oder die Kolonne stoppt.
• Falls der Verkehr zum Stillstand gekommen ist, den Motor    abschalten.
• Verkehrsnachrichten im Radio verfolgen.
• Anweisungen des Tunnelpersonals befolgen und/oder auf die
   Wechselverkehrszeichen achten.
   
             
Bei Unfall/Panne

• Warnblinkanlage einschalten.
• Versuchen, das Fahrzeug auf einem Standstreifen bzw. in    einer Pannenbucht oder zumindest so weit wie möglich am
   rechten Fahrrand abzustellen.
• Motor abschalten.
• Das Fahrzeug verlassen.
• Wenn nötig und möglich, erste Hilfe für Verletzte leisten.
• Hilfe über eine Notrufeinrichtung anfordern.
     
             
Quelle: Europäische Kommission, Generaldierektion Energie und Verkehr, TCS
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