Kommt
es im Tunnel zum Unfall und bricht Feuer aus, kann richtiges Verhalten
Leben retten. Die Grafik zeigt die Mindestanforderungen
bezüglich der Sicherheitseinrichtungen in Strassentunnels von mehr
als 500 m Länge. Diese wurden von der Europäischen Kommission
in Brüssel definiert, um die |
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Übersicht
der Sicherheitseinrichtrungen |
A - Belüftungssysteme |
A - Belüftungssysteme Im Brandfall können die Belüftungssysteme entweder Rauch absaugen oder einseitig ableiten. Im letzteren Fall sollte man entgegen dem Luftstrom zum nächsten Notausgang gehen. |
B - Tunnelbeleuchtung Beleuchtungssysteme ermöglichen
eine schnelle Anpassung
des menschlichen Auges an die |
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C - Verkehrsüberwachung Wenn aus dem Tunnel ein Notruf
abgegeben wird, erscheinen die von der Kamera in dem entsprechenden Tunnelabschnitt
aufgenom-men Bilder automatisch auf den Monitoren in den Tunnelzentralen. |
D - Verkehrsradio Hinweistafeln geben die Frequenz
für Verkehrs-informationen an. Vor Einfahrten in den Tunnel die Frequenz
einstellen, Meldungen hören und eventuelle Anweisungen befolgen. |
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E - Notausgänge Signalisiert durch spezielle Zeichen und Leuchten. Bei Feuer ist das Fahrzeug sofort zu verlassen. Dem mit der Notbeleuchtung angezeigten Fluchtweg zum Notausgang folgen. Diese haben brandsichere und rauchdichte Türen. |
F - Pannenbuchten In regelmässigen Abständen
sind |
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G - Notrufeinrichtung Notrufeinrichtungen sind in
regelmässigem Abstand vorhanden. |
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Bei
Einfahrt |
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Bei
Brand
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| Bei
Stau • Warnblinkanlage einschalten. • Abstand zum vorderen Fahrzeug einhalten, auch wenn langsam gefahren wird oder die Kolonne stoppt. • Falls der Verkehr zum Stillstand gekommen ist, den Motor abschalten. • Verkehrsnachrichten im Radio verfolgen. • Anweisungen des Tunnelpersonals befolgen und/oder auf die Wechselverkehrszeichen achten. |
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| Bei
Unfall/Panne • Warnblinkanlage einschalten. • Versuchen, das Fahrzeug auf einem Standstreifen bzw. in einer Pannenbucht oder zumindest so weit wie möglich am rechten Fahrrand abzustellen. • Motor abschalten. • Das Fahrzeug verlassen. • Wenn nötig und möglich, erste Hilfe für Verletzte leisten. • Hilfe über eine Notrufeinrichtung anfordern. |
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Quelle:
Europäische Kommission, Generaldierektion Energie und Verkehr, TCS |
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Feuerwehr Stadt Luzern |
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