| Sie gestalten eine Ausstellung? | |||||
| Ungeachtet
der Art und Grösse einer Ausstellung, ob diese in Gebäuden oder
Zelthallen stattfindet, gilt es, die gesetzlichen Vorschriften zu beachten: |
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sind die Fluchtwege frei? - sind die Notausgänge begehbar? - sind die Dekorationsmaterialien zulässig? - sind die Löschgeräte zugänglich und intakt? und... und... und.... |
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| Wir
machen Sie darauf aufmerksam, dass verstellte Fluchtwege und nicht begehbare Notausgänge (verstellt oder verriegelt) eine tödliche Gefahr darstellen und deshalb eine Strafanzeige zur Folge haben. |
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Gerne
beraten wir Sie! Nehmen Sie rechtzeitig mit uns Kontakt auf! |
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| Tel
Fax |
041
208 88 18 041 208 88 22 feuerpolizei@stadtluzern.ch |
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