Brandschutz – Feuerpolizei 
Sie gestalten eine Ausstellung?
Ungeachtet der Art und Grösse einer Ausstellung, ob diese in Gebäuden oder Zelthallen stattfindet, gilt es, die gesetzlichen Vorschriften zu beachten:

- sind die Fluchtwege frei?
- sind die Notausgänge begehbar?
- sind die Dekorationsmaterialien zulässig?
- sind die Löschgeräte zugänglich und intakt?
   und... und... und....



     
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass verstellte Fluchtwege und nicht begehbare
Notausgänge (verstellt oder verriegelt) eine tödliche Gefahr darstellen und deshalb
eine Strafanzeige zur Folge haben.
Gerne beraten wir Sie!
Nehmen Sie rechtzeitig mit uns Kontakt auf!
Tel
Fax
Mail
041 208 88 18
041 208 88 22
feuerpolizei@stadtluzern.ch